Schwarz-Rot will Überwachungsbefugnisse massiv ausweiten

!-- RSPEAK_STOP -->
Inhaltsverzeichnis

CDU/CSU und SPD wollen die Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden massiv ausweiten – und das im Falle des Falles auch zulasten des Datenschutzes. Das geht aus einem Papier der Verhandlungsgruppe von Union und Sozialdemokraten zur Innen- und Rechtspolitik hervor.

Angesichts der veränderten Sicherheitslage müsse das "Spannungsverhältnis zwischen sicherheitspolitischen Erfordernissen und datenschutzrechtlichen Vorgaben" nun "neu austariert werden", heißt es in dem Papier. Die einzige Einschränkung: "Das verlangt auch Sensibilität bei den Sicherheitsbehörden".

Zombie Vorratsdatenspeicherung

Ob Sensibilität aber tatsächlich ausreicht, wenn wie geplant an fast allen Ecken und Enden neue Möglichkeiten eingeführt werden, bleibt abzuwarten. Die ewig umstrittene Vorratsdatenspeicherung soll für IP-Adressen und Portnummern "verhältnismäßig und europa- und verfassungsrechtskonform" wiederkommen. Einzig über die konkrete Dauer wird noch diskutiert.

CDU und CSU wollen darüber hinaus den Sicherheitsbehörden – gemeint sein dürften die deutschen Geheimdienste Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) - die auch als Bundestrojaner bekannte Quellentelekommunikationsüberwachung (Quellen TKÜ) erlauben. Auch sollen nach den Vorstellungen der Union Kommunikationsdienste verpflichtet werden, in Einzelfällen verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln. Davon wären auch Messenger wie Whatsapp, Telegram oder Signal betroffen. Diese beiden Wünsche der Union sind allerdings noch nicht abgestimmt und sollen noch von höherrangigen Parteifunktionären diskutiert werden.

Vereinbart wurde hingegen bereits, dass die Sicherheitsbehörden in bestimmten Fällen einen "nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten" auch mit Künstlicher Intelligenz (KI) durchführen dürfen sollen. Dabei soll allerdings die digitale Souveränität gewahrt bleiben. Die automatisierte Erkennung von Verdächtigen an Bahnhöfen, Flughäfen und "Kriminalitäts-Hotspots", ein weiterer Wunsch der Unionsseite, ist noch strittig. SPD und Union einigten sich hingegen bei einer weiteren Speicherung auf Vorrat: Automatisiert soll der Kennzeichenabgleich möglich werden – und zwar "im Aufzeichnungsmodus". Sprich: auch hinterher noch abrufbar.

Aktive Cyber-Abwehr und Kritis-Schutz

Angesichts der nicht mehr ganz neuen Lage mit Russland und weiteren Bedrohungen wollen die angehenden Koalitionäre das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weiter stärken. Die lange umstrittene Befugnis für "aktive Cyberabwehr" soll ebenfalls geschaffen werden.

Zum besseren Schutz kritischer Infrastruktur sollen die kurz vor der Wahl gescheiterte NIS2-Novelle des BSI-Gesetzes und das Kritis-Dachgesetz nun endlich kommen. Union und SPD sprechen hier von "Gesamtverteidigung" als "militärische und zivile Aufgabe", koordiniert von der Bundesregierung: "Die Zusammenarbeit zwischen Sicherheits-, Zivilschutzbehörden und Bundeswehr bauen wir aus."

Nachrichtendienste sollen mehr Cybern

Deutlich mehr IT-Fähigkeiten und die dafür nötigen Mittel sollen laut dem Papier auch die Nachrichtendienste erhalten. Dazu soll eine "neue spezialisierte technische Zentralstelle unter Einbeziehung der ZITiS" eingerichtet werden. Diese "Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich" wurde 2017 aus der Taufe gehoben und hat bis heute keine eigene Rechtsgrundlage erhalten.

Auch an anderer Stelle wollen die Innenpolitik-Verhandler versuchen, durchzugreifen: "Wir setzen uns in der EU dafür ein, radikalisierungsfördernde Algorithmen im DSA stärker zu regulieren", heißt es in dem Ergebnispapier. Wie genau das funktionieren soll, verraten die Verhandler in dem Papier nicht, das länger ist, als es den Arbeitsgruppen eigentlich erlaubt war.

Das liegt auch an den Justizpolitikern, die ebenfalls mehr erlauben wollen: Funkzellenabfragen sollen wieder einfacher werden, Telefonüberwachung bei Einbrechern dauerhaft erlaubt sein. Ob die auch auf europäischer Ebene umstrittene Chatkontrolle und damit verbunden ein Client-Side-Scanning in Zukunft aus Deutschland unterstützt werden, müssen die höheren Verantwortlichen noch klären – dagegen positionierte sich die SPD.

Problem Hackerparagraph

Beim immer noch ungelösten Problem Hackerparagraphen will Schwarz-Rot eine Lösung finden: "Wir werden im Computerstrafrecht Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschung schaffen, wobei wir Missbrauchsmöglichkeiten verhindern", heißt es in dem Papier. Allerdings wurde schon bei Einführung der problematischen Paragraphen 202b und c im Strafgesetzbuch Rücksichtnahme auf legitime IT-Sicherheitsforschung versprochen, jedoch in der Rechtspraxis nicht eingehalten).

"Angemessene Vergütung" für "notwendigerweise verwendete Werke" soll sicherstellen, dass generative KI Urheber nicht entrechtet, so die Absichtserklärung der Verhandler. Inwiefern das nicht bereits Rechtslage ist und ob dafür ansonsten nicht Europarecht geändert werden müsste, dazu findet sich in dem Papier kein Wort.

Dafür allerdings zum alten Streit um Streamingportale und Künstlervergütungen: Die potenzielle Bundesregierung will Transparenz und Nachverfolgbarkeit stärken – garantieren soll das ein "unabdingbares Recht auf eine regelgerechte Abrechnungsprüfung".

Mithilfe automatisierter Schnittstellen zu Plattformen sollen Strafverfolgungsbehörden "digitalen Gewalttätern" schneller auf die Schliche kommen und Kontosperren veranlassen können. Das Problem "anonymer Hass-Konten" wollen die Verhandlungsparteien dabei ebenfalls lösen.

Zudem soll gegen digitales Stalking härter durchgegriffen werden: GPS-Tracker sollen in den entsprechenden Paragraphen aufgenommen werden und Tracking-Apps die Nutzer regelmäßig um deren Einwilligung ersuchen müssen.

Harte Zeiten für Bürgerrechte

Die Vorschläge der AG Innen und Recht, die traditionell bei Union und SPD relativ starkes Gewicht haben, müssen mit den anderen Arbeitsgruppen und deren Ergebnissen abgestimmt werden.

Dass Schwarz-Rot allerdings vor allem im Bereich der Inneren Sicherheit ganz andere Diskussionen führt als die Ampel, ist nach dem Vorliegen von immer mehr Verhandlungsergebnissen gesichert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sich nach dem Amtsantritt dieser Koalition nicht über Arbeitsmangel beschweren können.

Das könnte Ihnen auch gefallen