Afghanische Eltern sollen Tochter getötet haben, weil sie „zu westlich“ lebte
Es war ein Verbrechen, das Deutschland erschütterte – wieder einmal. Das Wort „Ehrenmord“ machte die Runde. Ein Mädchen war umgebracht worden. 15 Jahre alt. Die Leiche der Jugendlichen lag im Rhein, im Wormser Ortsteil Rheindürkheim (Rheinland-Pfalz).
Die grausame Tat vom 15. Juni 2024 kommt nun vor Gericht.
Ab diesem Donnerstag müssen sich die aus Afghanistan stammenden Eltern des Mädchens vor dem Landgericht Mainz verantworten – wegen gemeinschaftlichen Mordes. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, ihr gemeinsames Kind heimtückisch getötet zu haben.
15-Jährige tot im Rhein - Afghanische Eltern unter Verdacht
Den Ermittlungen zufolge soll die 34-jährige Mutter Maryam M. ihrer Tochter zunächst in der gemeinsamen Wohnung in Pirmasens zwei Tabletten eines opioidhaltigen Medikaments verabreicht haben. Anschließend fuhren die Eltern mit der arglosen Tochter nach Worms-Rheindürkheim und verabreichten ihr weitere starke Schmerztabletten.
„Infolge der Medikamentengabe befand sich die 15-Jährige in einem hilflosen Zustand“, so die Anklagebehörde.
Die Eltern setzten ihren Entschluss, die Tochter zu töten, offenbar gemeinsam um. So soll der Vater Hassan M. die 15-Jährige mit einem Schal gedrosselt haben, den die Mutter der Tochter zuvor umgelegt hatte. Anschließend warf der damals 39-jährige Vater sein bewusstlos gewordenes Kind in den Fluss.
Der Vater Hassan M. war bereits polizei- und justizbekannt. Bei der Staatsanwaltschaft in Zweibrücken lagen im Juni 2024 drei Verfahren gegen ihn vor. Dabei ging es um den Vorwurf der Körperverletzung und der häuslichen Gewalt gegen seine Ehefrau.
Die getötete Tochter „verstarb an einem Ertrinken in Kombination mit einer Gewalteinwirkung gegen den Hals“, heißt es in der mehr als 70-seitigen Anklageschrift (Az. 3111 Js 16125/24).
Bereits kurz nach der Tat hatte Oberstaatsanwalt Alexander Fassel von der Staatsanwaltschaft Mainz auf Anfrage von FOCUS online erklärt: „Es konnten Einblutungen der Halsmuskulatur und Hämatome im Bereich des Oberkörpers und der Extremitäten festgestellt werden.“
Westlicher Lebenstil der Tochter „Gefahr für Familienleben“
Nach Informationen von FOCUS online hat die Staatsanwaltschaft intensiv in alle Richtungen ermittelt und das Tatgeschehen aufwendig rekonstruiert. Auch die Hintergründe und das Motiv wurden recherchiert.
Demnach töteten die angeklagten Eltern, weil sie im westlich geprägten Lebenswandel ihrer Tochter „eine Gefahr für das Familienleben“ sahen. Religiöse Gründe oder kulturelle Wertvorstellungen stellten dabei „kein bestimmendes Motiv“ dar, so die Behörde.
Ausweislich der Eintragungen im Ausländerzentralregister sind der Vater Hassan M. im Jahr 2016 und die Mutter Maryam M. im Jahr 2015 erstmals in das Bundesgebiet eingereist.
Zum Aufenthaltsstatus der Eltern hatte Oberstaatsanwalt Fassel gegenüber FOCUS online damals erklärt, der Vater sei „im Besitz einer Aufenthaltsgestattung“. Die Mutter sei „im Besitz einer Niederlassungserlaubnis“. Das Opfer sei „nicht in Deutschland geboren geworden“.
Gericht setzt bis Mitte April 13 Prozesstage an
Laut der Tageszeitung „Rheinpfalz“ hatten vor allem der Vater und das Opfer offenbar „unterschiedliche Wertevorstellungen über das neue Leben fernab der afghanischen Heimat gehabt“. Bekannte hätten erklärt, die Tochter habe „Schande“ über die Familie gebracht. Dabei sei es vorwiegend um „Männersachen“ gegangen.
Der Vater soll nach der Tat gesagt haben, „das Problem“ sei nun beseitigt.
Für den Prozess hat das Gericht bis Mitte April 13 Termine angesetzt.
gös/