Warum die Durchsetzung des DSA nur langsam vorankommt

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Die europäische Digitalpolitik hat wahrlich keinen leichten Stand: Durfte sich die EU in den vergangenen Jahren für ihre umfangreiche Regulierung der IT-Branche feiern lassen, schlägt ihr nun heftiger Wind entgegen. Die kriselnde Privatwirtschaft prangert angeblich innovationshemmenden Datenschutz und ausufernde Bürokratie an. Und die stark im Fokus stehenden US-Konzerne halten sich unzureichend an die neuen Gesetze, drohen mitunter gar mit dem Rückzug aus Europa.

Als Meisterstück sah die erste EU-Kommission unter Ursula von der Leyen den vor rund drei Jahren von ihr verabschiedeten Digital Services Act (DSA) an, vom damals zuständigen Binnenmarktkommissar Thierry Breton gar als "Grundgesetz des Internet" betitelt. Diese Verordnung sollte gleich mehrere Ziele auf einmal erfüllen: Betreibern und Nutzern mehr Rechtssicherheit im Internet gewährleisten, ein klares Durchsetzungsregime für die Regeln schaffen und einigen negativen Auswüchsen Einhalt gebieten. Am 17. Februar 2024 wurde der DSA voll wirksam. Rund ein Jahr später wagen wir eine erste Zwischenbilanz.

c’t kompakt
  • Derzeit laufen vier Verfahren gegen große Social-Media-Plattformen wegen potenziellen Verstößen gegen den Digital Services Act.
  • Die US-Regierung prüft das EU-Plattformgesetz und droht mit Konsequenzen, falls die EU-Kommission es durchsetzt.
  • Die Bundesnetzagentur soll als deutsche Aufsichtsbehörde fungieren, stellt sich momentan aber erst personell dafür auf.
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Der DSA fungiert in erster Linie als Plattformgesetz. Er reguliert alle Anbieter, die im Web Waren und Dienstleistungen für Endkunden bereitstellen. Prominent tritt er mit seinen Regeln für soziale Medien in Erscheinung. Hier schreibt er ein seit den 1990ern geltendes Prinzip in der EU fort: Plattformbetreiber haften nur für eigene Inhalte und eigenes Tun. Laden Nutzer Inhalte hoch oder posten Texte, haften die Betreiber so lange nicht, bis ihnen jemand mitteilt, dass der Inhalt illegal sein könnte.

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