Neue EU-Regeln zur E-Rechnung und gegen Mehrwertsteuerbetrug beschlossen
>Im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug gelten in der Europäischen Union künftig neue Vorschriften für elektronische Rechnungen und Online-Geschäfte. Die EU-Finanzminister gaben am gestrigen Montag bei einem Treffen in Brüssel final grünes Licht für ein Gesetzespaket zur Mehrwertsteuer, das auch die Digitalisierung fördern soll. So müssen Unternehmen, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen verkaufen, ab 2030 jede grenzübergreifende Handelstransaktion in Echtzeit auf Basis der E-Rechnung digital melden.
Dieser Workshop erläutert die neuen gesetzlichen Vorgaben zur innerdeutschen E-Rechnungspflicht, die Unternehmen seit 2025 erfüllen müssen. Teilnehmende, insbesondere Softwareentwickler und Hersteller von Faktura- oder ERP-Software, lernen hands-on, welche Formate wie unterstützt, geprüft und umgewandelt werden können und wie sie dabei vorgehen.
Termine und Anmeldung unter heise.de/s/lw117
Bislang müssen die nationalen Steuerbehörden etwa alle paar Monate gebündelt über solche Verkäufe informiert werden. Laut EU-Rat eröffnet sich damit Betrügern die Möglichkeit, die Schwierigkeiten der Behörden bei der schnellen Erkennung verdächtiger oder betrügerischer Transaktionen auszunutzen. Ein 2030 einsatzbereites Echtzeitsystem solle das richten. Unternehmen müssen dann E-Rechnungen für grenzüberschreitende Transaktionen ausstellen und die Daten automatisch an ihre Steuerverwaltung melden. Die nationalen Steuerbehörden werden diese Daten dem Plan zufolge über ein neues IT-System austauschen, das eine Analyse verdächtiger Aktivitäten ermöglichen soll.
Dabei sollen bestehende europäische Standards für die E-Rechnungsstellung im Bereich der öffentlichen Beschaffung genutzt werden. Unter anderem könnte das Peppol-Netzwerk eine größere Rolle in dem neuen System spielen.
E-Rechnung kommt schrittweise in Deutschland
Bei einer E-Rechnung werden die Inhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dargestellt, also nicht etwa auf Papier oder in einer Bilddatei wie einem PDF. Dafür kann man etwa Standards wie XRechnung (reines XML) nutzen oder Hybrid-Formate wie ZUGFeRD, das zum XML auch noch PDF bietet.
Im innerdeutschen Geschäftsverkehr wird die Pflicht zur E-Rechnung gestaffelt eingeführt. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ab 2027 ist dann vorgeschrieben, dass im Business-to-Business-Bereich zwischen größeren Unternehmen nur noch E-Rechnungen versendet werden. Kleinere Unternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 Euro erhalten noch ein Jahr Aufschub, sind dann aber ab 2028 in der Pflicht. Eine Ausnahme wird für Kleinstunternehmer unter einer bestimmten Umsatzgrenze gemacht.
Neue Vorschriften auch für Airbnb und Co.
Darüber hinaus müssen Online-Plattformen zum Mieten von Wohnungen – wie Airbnb oder Booking – oder Fahrdienste künftig die Mehrwertsteuer direkt vom Kunden einsammeln und an die Steuerbehörden abführen. Die neuen Vorschriften sehen auch vor, dass Unternehmen, die in verschiedenen EU-Staaten handeln, sich für die gesamte EU nur noch einmal für Mehrwertsteuerzwecke registrieren müssen.
Den neuen Regelungen ging eine Einigung im vergangenen November voraus. Das Gesetzespaket muss nun noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor es in Kraft tritt und wenn nötig in nationales Recht eingearbeitet werden. Zuvor hatte auch das Europaparlament den neuen Regeln zugestimmt.