Präzedenzfall möglich: FSF unterstützt Open-Source-Entwickler im Prozess um AGPL

Die Free Software Foundation (FSF) hat eine Stellungnahme im Rechtsstreit zwischen dem Datenbankunternehmen Neo4j und John Mark Suhys, dem Entwickler des Neo4j-Forks Open Native Graph Database (ONgDB), abgegeben. In dem Gerichtsverfahren geht es um die Rechtmäßigkeit von Veränderungen an der GNU Affero General Public License (AGPLv3) seitens Neo4j. Wie der IT-Fachdienst The Register berichtet, unterstützt die FSF mit der Stellungnahme Suhys Bestreben, ein vorheriges Gerichtsurteil in dem Fall zu kippen, das Veränderungen an der AGPLv3 zuließ.

FSF wirft Neo4j Lizenz-Missbrauch vor

Die FSF will erreichen, dass Neo4j den Missbrauch der AGPLv3 behebe, so FSF-Direktorin Zoë Kooyman. Zuvor hatte die Software Freedom Conservancy erfolglos versucht, eine Stellungnahme beim Berufungsgericht einzureichen. Die Interessensgruppe war auch an der Klage gegen AVM bezüglich der Fritzbox-Firmware beteiligt. Kooyman sieht die FSF "nun gezwungen, erneut einzuschreiten, um die Absichten der GNU-Lizenzen richtigzustellen und den Schutz der Softwarefreiheiten zu gewährleisten." Schon im November 2023 forderte die FSF Neo4j per Unterlassungserklärung auf, sämtliche Verweise auf die AGPLv3 aus dem Code zu entfernen.

Hintergrund des aktuellen Prozesses ist die Entscheidung eines kalifornischen Bezirksgerichts zugunsten von Neo4j aus dem Jahr 2021. Zuvor hatte die Firma eine Marken- und Urheberrechtsklage gegen das von Suhy gegründete Unternehmen PureThink eingereicht, weil er mit ONgDB einen Neo4j-Fork anbot. Nach Auffassung des Klägers habe Suhy gegen die Lizenzbedingungen der Graph-Datenbank verstoßen und Umsatzeinbußen von mehreren Millionen US-Dollar verursacht.

Laut The Register entwickelte Suhy ONgDB auf Grundlage von Neo4j Enterprise Edition 3.4, die unter zwei Lizenzen zur Verfügung stand. Einerseits veröffentlichte das Unternehmen seine Datenbank sowohl unter der kommerziellen Neo4j Sweden Software License (NLLS) als auch unter der AGPLv3. Version 3.5 verbreitete Neo4j nur noch unter der NLLS. Inhaltlich handelt es sich dabei um die offene Lizenz mit einem Zusatz, der den Weiterverkauf und kostenpflichtige Support-Angebote verbietet.

Berufungsgericht könnte Präzedenzfall schaffen

Zwar sind Modifikationen an der Lizenz gestattet, jedoch erlaubt es die AGPLv3 auch, dass andere Entwickler Textpassagen wieder entfernen, wenn sie die ursprüngliche Lizenz einschränken. So ging auch Suhy vor, der bei einem Update von ONgDB auf Code von Neo4j 3.5 zurückgriff und seinen Fork unter der Open-Source-Lizenz anbot. Damit Restriktionen dauerhaft Bestand haben, müssen Softwareanbieter die Veränderungen in eine neue Lizenz überführen, die sich von der AGPLv3 abgrenzt. Weil aber die NLLS, vom Namen und dem Zusatz abgesehen, weitgehend identisch mit der AGPLv3 ist, war streitig, ob die Modifikationen ausreichen, um eine neue Lizenz zu bilden. Der kalifornische Bezirksrichter sah die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Sollte das Berufungsverfahren das bisherige Urteil bestätigen, würde das Gericht damit einen Präzedenzfall schaffen, der die AGPLv3 und andere Open-Source-Lizenzen einschränkt. Weil es Entwicklern dann nicht mehr rechtssicher möglich wäre, Einschränkungen in der AGPLv3 rückgängig zu machen, wäre durch die Lizenz nicht mehr sichergestellt, dass freie Software dauerhaft frei bleibt.

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