US-Wettbewerbsklage: Lernplattform kritisiert Googles AI Overviews

Eine Online-Lernplattform aus Kalifornien klagt gegen Google. Chegg hat dabei die AI Overviews im Blick. Das ist jener Bereich, den Google zunächst nur in den USA oberhalb der eigentlichen Suchergebnisse anzeigt, eine KI-generierte Zusammenfassung zu einer Suche. Wie üblich bei KI-generierten Inhalten können diese fehlerbehaftet sein. Das kritisiert Chegg. Denn Menschen, die nach Hilfe suchen, bekämen so im Zweifel falsche Informationen. Mehr noch kritisiert Chegg jedoch, dass ihnen die Abonnenten und Klicks fehlen, seit es die KI-Zusammenfassungen gibt – während Google von den Inhalten profitiere.

Google untergrabe zum einen die Nachfrage nach Original-Inhalten und zum anderen die Möglichkeit für Verlage, mit den generierten Übersichten zu konkurrieren, heißt es konkret. Chegg befürchtet auch, dass es dem gesamten Informations-Ökosystem schaden werde, dass die Antworten unzuverlässig sind. Unterdessen klagen US-Nutzer, dass sie die AI Overviews gar nicht sehen wollen.

Google nutzt alle Inhalte für die AI Overviews

Um die AI Overviews anzubieten, nutzt Google Informationen von verschiedenen Webseiten und das, womit die KI, im Falle von Google die eigene namens Gemini, trainiert worden ist. Auch das ist in der Regel alles, was im Internet frei verfügbar ist. Bevor generative KI weitreichend verfügbar war, verhielt es sich so: Google zeigte in den Suchergebnissen passende Webseiten an, Suchende mussten, um mehr zu erfahren, auf deren Seite gehen. Dieser Klick brachte den Webseitenbetreibern in der Regel Geld, weil sie Werbung ausspielen konnten.

Bedenklich war hierbei schon immer, dass Google selbst im großen Stil für den Werbemarkt verantwortlich ist. Zudem hat es immer wieder Diskussionen um das Leistungsschutzrecht gegeben, beziehungsweise die Frage, ob Google Inhalte für die Suche nutzen könne, ohne dafür die Inhalteersteller zu bezahlen. Letztgenannte verneinen das in der Regel, Google argumentiert damit, dass sie die Menschen erst auf die Seiten bringen, also für den Traffic und damit für die Werbeeinnahmen sorgen.

Nun geht diese Diskussion mit generativer KI einen Schritt weiter. Denn den Inhalteerstellern fehlen oftmals die Klicks, wenn Google bereits selbst in den AI Overviews ausführliche Erklärungen zu den Fragen anbietet. Fraglich wird das Vorgehen erst recht, wenn für die Übersichten Inhalte von Webseiten genutzt werden. Webseitenbetreiber können daher beschließen, ihre Inhalte nicht zur Verfügung zu stellen.

Vorwurf: Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Doch der Kläger sagt laut Reuters, Google zwinge Verlage und Inhalteersteller dazu, ihre Inhalte zur Verfügung zu stellen. Man kann nur auswählen, gar nicht bei Google aufzutauchen oder für die AI Overviews zur Verfügung zu stehen. Das sei ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Dort hieß es nämlich, es sei verboten, den "Verkauf eines Produkts davon abhängig zu machen, dass der Kunde seinem Lieferanten ein anderes Produkt verkauft oder schenkt".

Neben der Klage der Lernplattform gibt es eine weitere Klage gegen Google und die AI Overviews von einer Zeitung aus Arkansas. Es ist eine Sammelklage, berichtet Reuters, für die der Richter zuständig ist, der auch entschied, dass Google ein illegales Monopol bei der Online-Suche innehat.

Unterdessen klagen Menschen aus den USA zunehmend, sie würden die AI Overviews ohnehin nicht wollen. Immer wieder werden die Inhalte kritisiert – von in Benzin gekochten Nudeln bis zu einem ausgedachten Flugzeug-Zug in Japan ist vieles auch einfach Quatsch. Google selbst hat ohne großes Getöse für die Suche eine Funktion eingeführt, mit der man ausschließlich das Text-basierte Inhalte aus dem Web durchsuchen kann. Um sie zu finden, muss man auf der Google Startseite "mehr" Optionen aufrufen.

Um dauerhaft Googles KI-Antworten loszuwerden, schlägt das Blog Tedium vor, an die Google-URL den Parameter "udm=14" zu hängen. Auch so lande man in der Web-Suche.

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