Clip auf TikTok verbreitet Falschinformation zu Fahrzeughaltern und Autofahrern
- Ausgangslage: Auf TikTok kursiert die Meldung, dass ab 1. Juni 2025 nur Fahrzeughalter ihr Auto fahren dürfen, sonst sei eine 80-Euro-Genehmigung nötig.
- Fakten: Bei einschlägigen Gesetze (§ 2 StVG, § 248b StGB) gibt es keine Veränderung.
- Fazit: Die Behauptung ist falsch.
Nur noch Fahrzeughalter am Steuer ihrer Autos?
Auf TikTok geht aktuell die Behauptung viral, dass ab dem 1. Juni 2025 nur noch Fahrzeughalter ihre Autos fahren dürften. Zudem heißt es dort, dass Ausnahmeregelungen nur mit einer „Genehmigung bei der Zulassungsstelle“ und einer Gebühr von 80 Euro möglich seien. Doch entspricht dies den Tatsachen?
Keine rechtlichen Beschränkungen bei der Fahrzeugnutzung
Tatsächlich gibt es keine Gesetzesänderungen, die solche Bedingungen festlegen. Auf den offiziellen Seiten der Behörden sowie in den Presseverlautbarungen findet sich keinerlei Hinweis auf derartige Bestimmungen. In § 248b StGB steht weiterhin lediglich: „Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt“, wird bestraft.
Gemäß § 2 StVG können Fahrzeuge in Deutschland mit Zustimmung des Besitzers von jedem mit gültiger Fahrerlaubnis genutzt werden. Zwar können durch bestimmte Versicherungen zusätzliche Kosten entstehen, jedoch existieren keine rechtlichen Vorgaben, die die Fahrzeugnutzung ausschließlich auf den Besitzer beschränken.
Klare Stellungnahmen von TÜV und ADAC
Organisationen wie TÜV und ADAC informieren regelmäßig über neue Regelungen und Änderungen im Verkehrsbereich. Für das Jahr 2025 existieren jedoch keine Anhaltspunkte für eine Regelung, die ausschließlich den Halter zur Führung des Fahrzeuges berechtigt.
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) erhielt auf ihre Anfrage eine Bestätigung von einer Sprecherin der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende in Hamburg: „Es gibt keine Änderungen in den bestehenden Regelungen dazu, wer ein Fahrzeug führen darf.“