155 Afghanen landen in Berlin: So werden sie verteilt, so viel Geld gibt es

Nach mehreren tödlichen, teils islamistisch motivierten Attentaten in Deutschland durch Migranten, die auch auf das Konto afghanischer Flüchtlinge gehen, sorgt die Aufnahme von 155 Afghanen für heftige Diskussionen. Ein entsprechender Flug landete am Dienstag in Berlin. Kritik gibt es nun auch, weil von der noch amtierenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) seit Oktober weitere Abschiebeflüge afghanischer Straftäter angekündigt, aber nicht erfolgt sind.

Politisch unumstritten auch in den Reihen von CDU und CSU ist die Aufnahme sogenannter afghanischer Ortskräfte und deren Angehöriger nach Deutschland. Einheimische Ortskräfte hatten der Bundeswehr während ihres Einsatzes in Afghanistan wertvolle Hilfe geleistet. Sie gelten als „besonders gefährdet“, weil sie den Soldaten im Kampf gegen das Taliban-Regime halfen.

Nur fünf Ortskräfte unter 155 eingereisten Afghanen

Von den 155 afghanischen Staatsangehörigen, die am Dienstag aus Islamabad kommend in Berlin landeten, sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) jedoch nur fünf solche Ortskräfte. Wer also sind die anderen und warum werden sie nach Deutschland geholt?

Bei der Hälfte der 155 Passagiere des Fluges aus Islamabad handelt es sich um afghanische Staatsbürger, die über das „Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Personen aus Afghanistan“ offiziell nach Deutschland eingereist sind. Dies teilte das Innenministerium FOCUS online auf Anfrage mit. 

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Bei den übrigen Passagieren handele es sich um Personen, denen über sogenannte Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste oder das Überbrückungsprogramm die Einreise gewährt wurde. Die Aufschlüsselung ist wie folgt:

  • Insgesamt 27 Personen sind nach Angaben über das Ortskräfteverfahren eingereist. Allerdings sind darunter nur eben jene fünf Personen, die wirklich als Ortskräfte tätig waren. Der Rest, 22 Personen, sind Familienangehörige dieser ehemaligen Ortskräfte.
  • Drei Personen sind nach dem sogenannten Verfahren der Menschenrechtsliste nach Berlin geflogen, (eine Hauptperson mit zwei Familienangehörigen). Diese Liste wurde nach der Machtübernahme der Taliban vom Auswärtigen Amt für besonders schutzbedürftige afghanische Staatsbürger geführt. Verschiedene Organisationen konnten die Teilnehmer dafür qualifizieren.
  • 34 Personen kommen mithilfe des Bundesaufnahmeprogramms (fünf Hauptpersonen mit 29 Familienangehörigen).
  • Die übrigen 91 Personen seien über das Bundesaufnahmeprogramm eingereist (27 Hauptpersonen mit 64 Familienangehörigen), das nach der Machtübernahme der Taliban 2021 von der Ampel-Koalition beschlossen wurde.

Kein gesondertes Asylverfahren für Teil der Afghanen

Wie das Faeser-Ministerium weiter mitteilte, werden die 155 in Berlin gelandeten Flüchtlinge zunächst durch den Bund für eine Dauer von bis zu zwei Wochen in zentralen Aufnahmelagern untergebracht. Im Anschluss erfolge dann die Verteilung auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel. Die Zahl der aufzunehmenden Flüchtlinge richtet sich dabei proportional nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Bundesländer.

Personen, denen eine Einreise nach dem Bundesaufnahmeprogramm nach Deutschland genehmigt wurde, wird eine zunächst auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt. Sie müssen daher kein gesondertes Asylverfahren mehr beantragen.

Faeser lässt Kostenfrage bei Afghanistan-Programm offen

Auf die Frage zu den Kosten der Aufnahme, die sich nach verschiedenen Medienberichten inzwischen auf mehrere hundert Millionen Euro summieren sollen, entgegnete ein Faeser-Sprecher lediglich, dass sich die bisherigen Kosten, die sich aus dem Programm ergäben, auf rund 25 Millionen Euro beliefen. Als „wesentlicher Kostenfaktor“ wird die Unterstützung der Personen im Ausreiseverfahren angeführt.

Mit den Aufenthaltskosten dürfte diese Summe jedoch erheblich steigen. Denn wer einen Aufenthaltstitel für Deutschland hat, erhält bei Hilfsbedürftigkeit die Grundsicherung für Arbeitsuchende, im Alter, bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt – und zwar im gleichen Umfang wie deutsche Staatsbürger.

Die Sozialleistungen bestehen laut Innenministerium „aus einer Pauschale (Geld) u. a. für Ernährung, Kleidung, Hausrat und persönliche Bedürfnisse (sogenannter Regelbedarf)“. Zusätzlich würden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Im ersten Jahr werden zudem die Kosten für die Unterkunft in voller Höhe übernommen, solange das eigene Einkommen und Vermögen nicht zur Finanzierung des notwendigen Lebensunterhaltes ausreicht.

Einreisezusage von Rot-Grün für 46.000 Afghanen

Das Bundesaufnahmeprogramm war nach der Machtergreifung des Taliban-Regimes im August 2021 von der Berliner Ampel-Koalition beschlossen worden und sollte ursprünglich bis Ende September 2025 dauern, dem regulären Ende der Legislaturperiode. 

Aktuell lägen laut Innenministerium derzeit aus diesem Programm Aufnahmeerklärungen für rund 46.000 Betroffene einschließlich ihrer Familienangehörigen vor. Seit Mai 2021 seien „fast 36.000 Personen mit Unterstützung der Bundesregierung eingereist“, teilte ein BMI-Sprecher mit. 

Die Mehrheit aller 46.000 Aufnahmezusagen sei laut Innenministerium mit 24.800 Ortskräften samt Familienangehörigen erteilt worden. Rund 8500 Personen samt Familienangehöriger sei die Genehmigung über die Menschenrechtsliste erteilt worden, 9700 weiteren Personen samt Angehörigen im Rahmen des „Überbrückungsprogramms“. Ebenfalls dazu gehörten etwas über 3000 Aufnahmeerklärungen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms. 

CDU-Innenpolitiker: "Schwere Fehleinschätzung der Ampel"

Abgesehen von den Ortskräften sorgen die Faeser-Zahlen nach dem erneuten Flug mit nur fünf Ortskräften sowie 22 Angehörigen nun für heftige Empörung in der Unionsfraktion. „Als Union haben wir uns immer für den Schutz unserer Ortskräfte eingesetzt. Aber das viel weitergehende Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan mit über 3000 Aufnahmezusagen war eine schwere Fehlentscheidung der Ampel“, erklärte am Mittwoch Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, gegenüber FOCUS online. 

Die Aufnahme der Afghanen per Flugzeug trage die „Handschrift von Außenministerin Baerbock“, so Throm. „Offenbar wollen die Grünen auf den letzten Drücker noch möglichst viele afghanische Staatsbürger nach Deutschland einfliegen, bevor sie aus der Bundesregierung ausscheiden. Das ist ein grobes Foulspiel der Grünen.“

Der innenpolitische Sprecher forderte, das Programm sofort zu stoppen. „Unsere Priorität ist stattdessen die Rückführung von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan.“

Warum Abschiebung von Ausreisepflichtigen schleppend läuft

Die Ampel-Koalition war wegen der schleppenden Abschiebung abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber in den vergangenen Monaten immer stärker unter Druck geraten. Und dies ganz besonders, nachdem sich die Zahl tödlicher Anschläge von Migranten in Deutschland wie in München, Aschaffenburg, Magdeburg und Mannheim zuletzt stark gehäuft hatten.

Ende des Jahres 2024 befanden sich in Deutschland nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) allein 10.848 afghanische Migranten. Der bislang letzte Abschiebeflug nach Afghanistan hatte erstmals seit drei Jahren Ende August des vergangenen Jahres stattgefunden. Dabei handelte es sich um 28 verurteilte Straftäter, die von Halle nach Kabul geflogen wurden. Im Oktober hatte Bundesinnenministerin Faeser neue Abschiebeflüge angekündigt, jedoch bisher keinen einzigen weiteren umgesetzt. 

90 Prozent aller Ausreisepflichtigen werden geduldet

Die Gründe für die schleppende Abschiebung sind vielfältig. Von den 10.848 ausreisepflichtigen Afghanen besaßen zum Jahresende nach Bamf-Angaben 9294 eine Duldung. 

Eine Umfrage von FOCUS online bei den zuständigen Ministerien der 16 Bundesländer Ende Januar hatte ergeben, dass die Duldungen vor allem wegen laufender Ausbildungen, Beschäftigungsverhältnissen, fehlenden Reisedokumenten sowie familiären Ursachen und erteilt werden. Bei einem geringen Anteil der ausreisepflichtigen Afghanen handelt es sich um verurteilte Straftäter.

Kritik an Abschiebemisere wächst

Immer öfter wird von verschiedenen Stellen aus Politik und Sicherheitsbehörden jedoch kritisiert, dass die Abschiebung juristisch und organisatorisch viel zu kompliziert sei, was zu auffallend geringen Abschiebequoten führe. So forderte Manuel Ostermann, Vorsitzender der Gewerkschaft der Bundespolizei, jüngst gegenüber FOCUS online, dass künftig die Zuständigkeit für Abschiebungen zentral auf Bundesebene liegen solle, statt wie bisher auf mehrere Gebietskörperschaften bis hin zu den Regierungspräsidien verteilt.

Unklar ist, was derweil mit rund 3000 weiteren Afghanen passiert, die bereits eine Aufnahmezusage von Deutschland erhalten haben und derzeit in Islamabad festsitzen. 400 Personen hätten laut Innenministerium die Genehmigung über das Ortskräfteverfahren erhalten, 950 aus dem Überbrückungsprogramm, knapp 1.500 aus dem Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Personen aus Afghanistan und 90 über die Menschenrechtsliste.

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