Social-Media-Beschwerdezentrum entscheidet in Mehrheit der Fälle gegen Facebook
Das neue Appeals Centre Europe (ACE), das in der EU seit November 2024 als Schiedsstelle im Streit über Inhalte Sozialer Netze im Rahmen des Digital Services Act (DSA) fungiert, zieht eine erste Bilanz seiner bisherigen Tätigkeit. Das Beschwerdezentrum hat demnach während der ersten drei Monate über 1500 Beschwerden von EU-Bürgern über Entscheidungen von Facebook, TikTok und YouTube erhalten und zu gut 150 davon einen Beschluss gefasst.
In über der Hälfte dieser Schiedssprüche zu Inhalten auf Facebook – 77 von 141 – haben sich die ACE-Experten dabei auf die Seite der User gestellt und die ursprüngliche Entscheidung der Konzernmutter Meta Platforms über das Aufrechterhalten oder Löschen von Beiträgen aufgehoben. In der vergangenen Woche hat das Zentrum nach eigenen Angaben erste Schiedssprüche zu Inhalten auf TikTok gefällt. Bald soll ein erster Beschluss zu YouTube folgen.
Nach dem DSA sind die Entscheidungen außergerichtlicher Schlichtungsstellen wie ACE nicht bindend. Die Plattform-Betreiber müssen sich aber "in gutem Glauben" mit eingeleiteten Verfahren und den Ergebnissen auseinandersetzen. "Meta hat bereits mit der Umsetzung unserer Entscheidungen begonnen und wir werden weitere Informationen dazu in unserem ersten Transparenzbericht veröffentlichen, der Mitte des Jahres veröffentlicht wird", heiß seitens des ACE.
Die Schiedsstelle beschäftigt sich aktuell nur mit Eingaben zu Facebook, TikTok und YouTube. Vergleichbare Dienste wie X, Mastodon oder Bluesky bleiben zunächst außen vor. Bisher betrafen 76 Prozent aller Beschwerden Facebook, 21 Prozent TikTok und 3 Prozent YouTube. Sie umfassten Inhalte in 47 Sprachen und stammten aus jedem einzelnen EU-Staat. Die meisten Einreichungen kamen aus Italien, gefolgt von Frankreich und Deutschland.
Inhaltlich ging es vor allem um mögliche Verstöße gegen die Plattformregeln zur Nacktheit Erwachsener und Pornografie. Es folgten Mobbing und Belästigung sowie Einschränkungen rund um Waren und Dienstleistungen. Bei Letzteren war etwa umstritten, ob und wie Nutzer Artikel wie Drogen und Alkohol erwähnen dürfen.
230 Eingaben deutscher Nutzer
Aus Deutschland erhielt das ACE bislang 230 Beschwerden. Die drei wichtigsten Bereiche waren dabei Nacktdarstellungen (24 Prozent), eingeschränkte Waren und Dienstleistungen (15 Prozent) sowie Hassrede mit zehn Prozent. Generell lag die Quote der Schiedssprüche, in denen das ACE nicht mit der Linie Meta Platforms' konform ging, in einigen dieser Kategorien deutlich höher als 50 Prozent. So hoben die Prüfer 67 Prozent der Facebook-Fälle im Zusammenhang mit eingeschränkten Waren und Dienstleistungen und 59 Prozent der Entscheidungen zu Nacktheit und sexuellen Aktivitäten Erwachsener auf der Plattform auf.
Mit den bisherigen Reaktionen der drei Sozialen Netzwerke ist das Beschwerdezentrum noch nicht zufrieden. Die Anzahl der Eingaben spreche zwar für "echtes Interesse" der Mitglieder, Entscheidungen der Plattformen anzufechten. Diese hätten aber noch "einen langen Weg vor sich, um den Nutzern eine außergerichtliche Streitbeilegung zugänglich zu machen, wie es das Gesetz vorschreibt".
"Bestgehütetes Geheimnis Europas"
Um schnellere Entscheidungen treffen und mehr Mitgliedern helfen zu können, müssten die Betreiber sich "schnell und nahtlos" zu Fällen äußern, erläutert ACE-Chef Thomas Hughes. Zudem habe der DSA zwar ein neues Recht für Menschen geschaffen, Entscheidungen von Plattformen anzufechten, doch diese machten den Anspruch "zum bestgehüteten Geheimnis Europas". Wege zur außergerichtlichen Streitbeilegung müssten "leicht zugänglich, klar und benutzerfreundlich" gestaltet sein. Facebook & Co seien verpflichtet, eine eigene Webseite dazu verfügbar zu machen und in ihren Entscheidungen auf diese sowie auf ein Portal der EU-Kommission zu Schiedszentren zu verlinken. Mit Sitz in Deutschland ist dort auch die Firma User Rights eingetragen, die von der Bundesnetzagentur zertifiziert worden ist.
ACE soll sich hauptsächlich durch Gebühren finanzieren, die den Social-Media-Unternehmen für jeden Fall in Rechnung gestellt werden (95 Euro). Nutzer bittet das Beschwerdezentrum bislang noch nicht zur Kasse. Entscheidet die Schlichtungsstelle für die Plattform, sollen User künftig mit fünf Euro an den Kosten beteiligt werden. Der Social-Media-Betreiber müsste dann also noch 90 Euro zahlen. Die Startfinanzierung fürs ACE hat das Facebook Oversight Board übernommen. Dabei handelt es sich um eine Selbstkontrolleinrichtung Metas, die Hughes eine Zeit lang geleitet hat.
Keine Tech-News mehr verpassen: heise online auch bei WhatsApp abonnieren!
Wir schicken einmal am Tag die wichtigsten Nachrichten aus der Redaktion.