EU-Datenschützer begraben strenge Richtlinien für Social-Media-Auftritte

Seit Langem ist umstritten, ob Behörden in sozialen Netzwerken mit eigenen Seiten wie Facebook-Fanpages aktiv sein dürfen. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) wollte in der Sache eigentlich voriges Jahr Klarheit schaffen. Doch das Gremium der EU-Datenschutzbeauftragten hat einen Entwurf für einschlägige Leitlinien auf seiner Sitzung Anfang Dezember vorerst heimlich, still und leise begraben, berichtet das Magazin "Follow the Money" in einem Newsletter. Mit den zunächst geplanten strengen Vorschriften hätten demnach Tausende Ämter in ganz Europa ihre Social-Media-Konten voraussichtlich aufgeben müssen.

Follow the Money verweist auf Quellen aus dem EDSA, denen zufolge mit dem abgelehnten Richtlinienentwurf öffentliche Verwaltungseinrichtungen, die soziale Medien verwenden, in den meisten Fällen als "gemeinsame Verantwortliche" für Nutzerdaten eingestuft worden wären. Damit hätten sie die Verantwortung für etwaige Datenschutzmängel von Plattformen wie X, TikTok, Instagram oder Facebook mit übernehmen müssen. Was sich als beiläufige Änderung anhört, hätte massive Folgen gehabt, erläutert Max Schrems, Gründer der Datenschutzvereinigung Noyb. So hätte auf Basis der – an sich unverbindlichen – Leitlinien jeder Interessierte, der gegen Stellen der öffentlichen Hand oder sogar private Firmen wegen ihres Social-Media-Einsatzes vorgehen will, bessere rechtliche Karten gehabt.

Das vorläufige Aus für die Vorgaben zeigt, wie uneins die für die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zuständigen Kontrolleure auch fast zehn Jahre nach dem Beschluss des Normenwerks bei einer strengen Auslegung sind. Eine entscheidende Rolle bei der Abstimmung hat dem Bericht zufolge der damalige EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski gespielt, der zusammen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden aus Italien und Frankreich gegen den Entwurf votiert habe. Grund: Der polnische Staatsbürger kämpft um seine Wiederwahl nach sechs Jahren im Amt. Das EU-Parlament bevorzugt einen anderen Anwärter, während der Ministerrat unter polnischer Präsidentschaft für eine zweite Amtszeit ist.

Zurück ans Reißbrett

Öffentliche Einrichtungen faktisch aus den sozialen Medien zu verbannen, dürfte die Chancen Wiewiórowskis auf den Behalt seines Postens schmälern. Der Kontrolleur konnte sich in der Sache aktuell nicht äußern, da er sich laut einem Sprecher einer Operation unterziehen musste. Der EDSA steht mit seiner Arbeit an einer potenziellen Richtlinie nun vor einem Scherbenhaufen und müsste weitgehend von vorn anfangen. Sollte es doch noch zu einer Einigung kommen, dürfte die neue Version deutlich schwächer ausfallen als die erste.

Hierzulande verärgerte der Ex-Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber die Bundesregierung mit seiner Anweisung, den Betrieb von Facebook-Seiten des Bundes einzustellen. Das Bundespresseamt erhob dagegen im März 2023 Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln. Kelber sieht in dem Entscheid auch im Nachgang eine maßgebliche Wegmarke. Facebook sei nicht bereit gewesen, Anpassungen vorzunehmen. Im Sommer 2023 untersagte auch die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert der Staatskanzlei des Freistaates, eine Facebook-Fanpage weiterzubetreiben. Die Schaltzentrale der Regierung habe jahrelang über die Seite Daten an die Meta-Tochter in die USA übermittelt, obwohl es dafür keine wirksame Rechtsgrundlage gebe.

Das könnte Ihnen auch gefallen