"Größte Bedrohung": EU-Ratsspitze will anonyme SIM-Karten EU-weit verbieten

In der EU soll der Verkauf von anonymen Prepaid-SIM-Karten untersagt werden. Das sieht ein Entwurf der polnischen Präsidentschaft des EU-Ministerrats vor, über den die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch berichtet. Eine persönliche Registrierung der Handy-Karten soll demnach in der gesamten Gemeinschaft verpflichtend werden. Laut dem Papier, das der Vorsitz Ende Januar an die Delegationen der Mitgliedsstaaten geschickt habe, seien Prepaid-SIM-Karten "zu einem Instrument für kriminelle Aktivitäten geworden". Sie stellten "eine echte Bedrohung für die öffentliche Sicherheit" dar.

Die Ratsspitze verweist laut Statewatch auf eine Reihe von Herausforderungen, wenn keine SIM-Karten-Registrierung erforderlich ist: Dadurch würden Mobiltelefon-Nutzer für die Behörden quasi unsichtbar, was die Überwachung krimineller Handlungen wie Drogenhandel, Betrug oder Terrorismus erschwere. Wegwerf-SIM-Karten würden nur einmal verwendet, was eine Hürde für "eine langfristige Verfolgung und Beweissicherung" darstelle. Die aktuell nicht harmonisierte Rechtslage in den EU-Ländern bedeute, dass Übeltäter "Karten verwenden, die in Mitgliedstaaten mit weniger restriktiven Gesetzen gekauft wurden".

Anonyme SIM-Karten würden vielfach missbraucht, um "gefälschte Online-Konten" einzurichten, argumentiert der Ratsvorsitz weiter. Das erleichtere Cyberkriminalität. Ferner werde die Identifizierung von Nutzern für die Behörden aufwändiger und teurer. Anonyme SIM-Karten in Kombination mit Verschlüsselung machten es "noch schwieriger, Kommunikation abzufangen". Auch die "die Verhinderung von Straftaten in der Planungsphase" erschwerten nicht registrierte Handy-Karten.

Keine wesentlichen Vorteile für Ermittler?

In einigen EU-Staaten wie Deutschland gibt es bereits Vorschriften zur SIM-Registrierung. Sie verlangen von jedem, der eine solche Karte kauft, die Vorlage eines Ausweisdokuments. Die Telefonnummer und die persönlichen Daten im Ausweisdokument werden dann bei den Behörden hinterlegt. Dies erleichtere "die Überwachung und Identifizierung von Mobilfunk- und Internetkonten, die eine Telefonnummer erfordern, erheblich", betont die polnische Regierung.

Viele Bürger hätten aber ein berechtigtes Bedürfnis nach anonymer Kommunikation, hält Statewatch dagegen. Das gelte etwa für Whistleblower, Journalisten, Dissidenten oder Menschen, "die ihrem gewalttätigen Partner entkommen möchten". Regierungen und Branchenverbände hätten zudem noch keine Beweise dafür vorgelegt, dass eine Zwangsregistrierung zu weniger Straftaten führe.

Die Bürgerrechtler verweisen etwa auf eine Studie der Vereinigung der GSM-Mobilfunkanbieter (GSMA) von 2016. Demnach müssen Einwohner von mindestens 147 Ländern weltweit ihre Identität nachweisen, um Prepaid-SIM-Karten zu aktivieren. Bislang gebe es aber "keine empirischen Belege dafür, dass eine obligatorische SIM-Registrierung direkt zu einer Reduzierung der Kriminalität führt. Regierungen sehen darin jedoch eine abschreckende Wirkung gegen die Nutzung mobiler Plattformen zur Unterstützung krimineller Aktivitäten." 2007 hieß es von der britischen Exekutive: "Die obligatorische Registrierung des Besitzes von Mobiltelefonen würde keine wesentlichen neuen Vorteile für den Ermittlungsprozess bringen."

In Deutschland herrscht Identifizierungszwang

Wer Prepaid-Handykarten kauft, muss hierzulande seit 2017 beim Händler oder direkt beim Netzbetreiber einen Ausweis vorlegen. Eine entsprechende Identifizierungspflicht hatte die damalige große Koalition ein Jahr vorher im Rahmen eines weiteren Anti-Terror-Pakets im Eiltempo durch den Bundestag geschleust. Auch hiesige Bürgerrechtler führen indes ins Feld, dass Anonymität essenziell sei, etwa für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet und die vertrauliche Koordination politischer Proteste.

Die 2004 zunächst ins Telekommunikationsgesetz (TKG) eingefügte Pflicht für Mobilfunkanbieter, beim Kauf von Prepaid-Produkten persönliche Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum von Kunden zu erheben, verletzt laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aber nicht die Grundrechtecharta. Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die 2016 zusätzlich eingeführte Ausweispflicht beim Erwerb sämtlicher Handykarten ist noch anhängig.

Ex-Bundesinnenminister Horst Seehofer drängte im Rahmen einer TKG-Novelle auf eine weitergehende Online-Ausweispflicht durch die Hintertür. Telekommunikationsanbieter sollten demnach verpflichtet werden, "Identifizierungsmerkmale zu erheben, zu verifizieren und im Einzelfall den Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen". Damit konnte sich der CSU-Politiker aber nicht durchsetzen. Die kinderschutzpolitischen Sprecher von CDU und CSU verlangten 2021, die Teilnahme an Messaging-Diensten wie WhatsApp, Signal, Threema & Co. an eine deutsche, namentlich registrierte Nummer zu knüpfen.

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