Vorsicht, Kunde! – Einbau eines Smart Meter verweigert
Sie möchten den von der Photovoltaikanlage produzierten Strom zeitgesteuert an der Strombörse verkaufen, doch der Einbau eines Smart Meters zieht sich ewig hin? Wie Sie den Messstellenbetreiber dazu bringen, das notwendige Gateway schnellstmöglich zu installieren, besprechen wir in der aktuellen Folge des Verbraucherschutzpodcasts „Vorsicht, Kunde!“.
Wer für die Registrierung und den Einbau von digitalen Zählern und Smart Metern zuständig ist und welche Rolle der Stromanbieter spielt, erklärt c't-Redakteur Urs Mansmann. Hier gibt es ein Dreigestirn aus Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Stromlieferant. Zuweilen liegt auch alles in einer Hand.
Dynamische Tarife gut durchrechnen
Bevor Sie sich für einen dynamischen Stromtarif entscheiden, sollten Sie allerdings genau abwägen, ob sich diese Tarifvariante für Sie lohnt, rät Urs. Im Podcast erklärt er die Eigenheiten der dynamischen Stromtarife und warum man dafür sowohl Photovoltaik als auch einen Speicher benötigt. Andernfalls können dynamische Tarife richtig kostspielig werden.
Kunden sollten bei der Berechnung sämtliche anfallenden Kosten hinzuziehen und auch berücksichtigen, dass bei dynamischen Tarife stets ein Grundbetrag pro Kilowattstunde anfällt. Diesen muss man also auch zahlen, wenn die PV-Anlage gerade sehr viel Strom liefert.
Im behandelten Fall von Silvio B. sind alle notwendigen Komponenten vorhanden, doch die kontrollierte Einspeisung scheitert daran, dass sein Zähler nicht ordnungsgemäß registriert wurde. Deshalb lehnt der Messstellenbetreiber den Einbau des Gateways ab. Und das, obwohl dieser selbst für die Registrierung verantwortlich ist.
Rechte und Fristen
Rechtsanwalt Niklas Mühleis erläutert die gesetzlichen Rechte und die Fristen, die beim Einbau von Smart Metern gelten. Und er gibt konkrete Tipps, wie man den Smart-Meter-Einbau beschleunigen kann. So müssen Unternehmen auf Beschwerden innerhalb von vier Wochen reagieren und den Einbau innerhalb von vier Monaten umsetzen. Erfolgt das nicht, sollte man sich sofort beschweren und hartnäckig bleiben.
Laut §111a des ENWG haben alle Verbraucher seit dem 1.1.2025 das Recht auf den Einbau eines Smart Meters. In Absatz 2 heißt es: "Kunden (können) folgende Zusatzleistungen vom Messstellenbetreiber verlangen: 1. ab dem 1. Januar 2025 die vorzeitige Ausstattung von Messstellen an Zählpunkten der Sparte Elektrizität mit einem intelligenten Messsystem innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung... ".
Die Drohung mit der Bundesnetzagentur hilft deswegen, weil die Betreiber wissen, wenn die Bundesnetzagentur erstmal darauf aufmerksam wird, kann es unangenehm teuer werden. (Urs Mansmann)
Wenn sich der Einbau wie bei Silvio B. über Monate hinzieht, sollten sich Verbraucher wehren und sich an die Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur wenden, empfiehlt Mühleis. Und wenn es gar nicht vorwärts geht, auch die Schlichtungsstelle Energie hinzuziehen. Wie man die Eskalation per E-Mail am effektivsten vorantreibt, besprechen wir im Podcast.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Der Fall Silvio B.: SachsenEnergie schlampt bei Messstellenregistrierung
Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast "Vorsicht, Kunde!" in den Kommentaren.
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