Wirecard: Gericht weist Ansprüche von Anlegern gegen Wirtschaftsprüfer zurück
>In einem Musterverfahren von Wirecard-Anlegern gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY hat das Bayerische Oberste Landesgericht Schadensersatzforderungen gegen die Wirtschaftsprüfer eine Absage erteilt. Die Firma habe zwar die Bilanzen von Wirecard bis zu deren Kollaps im Sommer 2020 bestätigt, diese aber nicht selbst veröffentlicht und sei damit nicht verantwortlich, so das Gericht laut dpa.
Gerichtspräsidentin Andrea Schmidt zufolge seien in Musterverfahren gebündelte Klagen wegen falscher Information des Kapitalmarkts zulässig, etwa falsche Bilanzen oder Pflichtmitteilungen. Diese lägen in diesem Fall seitens EY nicht vor. Dies bedeute aber nicht, dass Anleger nicht gegen EY klagen könnten. Grundlage dafür müsste aber eine Verletzung der Prüfpflicht sein.
Auf der anderen Seite des Verhandlungstisches wird die Entscheidung kritisiert, Musterklägeranwalt Peter Mattil bezeichnete die Entscheidung als "hundertprozentig falsch" und kündigte eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof an.
Anderer Prozess gegen Wirecard läuft parallel
Ein ziviles Musterverfahren gegen den ehemaligen Vorstandschef Markus Braun und zwei Mitangeklagte läuft seit Dezember 2022 parallel. Nach Worten der Richterin haben mittlerweile knapp 8700 Anleger auf Schadenersatz geklagt. Weitere 19.000 haben Ansprüche angemeldet, ohne selbst zu klagen. Gegen Braun und andere ehemalige Wirecard-Größen wird in dem Musterverfahren ohne Umweg über den BGH weiterverhandelt.
Als Musterkläger tritt hier stellvertretend für alle Kläger ein hessischer Bankkaufmann auf, der mit Wirecard Aktien eine halbe Million Euro verlor. Laut dpa ist das Ziel der Kläger aber die Firma EY, da bei dem Ex-Vorstandschef Braun und anderen Beteiligten kein Geld zu holen sei. Dagegen ist EY solvent und könnte einen potenziellen Schadensersatz auszahlen.
Zudem läuft seit 2022 das Strafverfahren gegen Braun sowie die mitangeklagten Jan Marsalek und Oliver Bellenhaus.