Arztpraxen können Infektionskrankheiten nun über DEMIS-Portal melden
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat sein Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) nun auch für die Nutzung durch Arztpraxen freigegeben. Diese können darüber nun meldepflichtige Infektionen wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Kinderlähmung, Röteln und Windpocken melden, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Gemäß des Infektionsschutzgesetzes sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, meldepflichtige Infektionen innerhalb von 24 Stunden an die Gesundheitsämter zu melden. Dies gilt auch für Verdachts- und Todesfälle. Die Meldung muss elektronisch erfolgen.
DEMIS-Meldeportal des RKI
Das DEMIS-Meldeportal wurde 2017 gesetzlich verankert und im Jahr 2020 vom RKI gestartet, schreibt die KBV. Demnach nutzen zahlreiche Labore das Portal bereits für die Meldung nachgewiesener Krankheitserreger. Die Gesundheitsämter sind laut RKI ebenfalls an das System angeschlossen. Für Fragen stellt das RKI ein Infopaket für Arztpraxen bereit. Dort steht beispielsweise, dass die Authentisierung entweder über die BundID oder über die Telematikinfrastruktur mit einem elektronischen Institutionsausweis (SMC-B) in Verbindung mit dem Authenticator der Gematik möglich ist.
Krankenhäuser sind seit 2022 zur Nutzung einer DEMIS-Schnittstelle verpflichtet. Ende Februar hatte das RKI auch über das Elektronische Melde- und Informationssystem für Gesundheitsämter (EMIGA) informiert, das, wie DEMIS, Teil einer modularen IT-Plattform für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDnet) ist. Das soll für einen medienbruchfreien Datenaustausch sorgen und die Betriebsaufwände in den Gesundheitsämtern reduzieren.
Nachdem während der Coronakrise nicht genügend aktuelle Daten verfügbar waren, hatte der Bund ein 800 Millionen Euro schweres Paket für den ÖGD geschnürt. Bisher wurden Daten oft mit Papier, Fax und Co übermittelt.