Heute noch Briefwahl beantragen: Alle wichtigten Fristen zur Hamburg-Wahl 2025
Die Bürgerschaftswahl in Hamburg steht vor der Tür und bringt einen straffen Zeitplan mit sich. Bis zum Wahltag am 2. März müssen zahlreiche Fristen eingehalten werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die jetzt noch wichtigsten Termine bis zum Wahltag für Sie zusammengefasst.
Termine und Fristen rund um die Hamburger Bürgerschaftswahl
- Freitag, 28. Februar 2025: Letzter Tag (2 Tage vor der Wahl) für die Beantragung von Briefwahlunterlagen.
- Sonntag, 2. März 2025: Wahltag
- Mittwoch, 2. Mai 2025: Ende der Frist, innerhalb derer jeder Wahlberechtigte Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl bei der Hamburgischen Bürgerschaft einreichen kann.
Diese Fristen sind bei der Stimmabgabe zu beachten
- Die Wahlbenachrichtigungen sollten Sie bis spätestens zum 9. Februar 2025 erhalten haben.
- Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht erhalten oder verloren haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr zuständiges Wahlamt.
- In besonderen Fällen (z.B. nachgewiesene plötzliche Erkrankung) können Sie noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen.
Am Montag nach der Wahl wird das vorläufige amtliche Ergebnis verkündet
Das vorläufige amtliche Wahlergebnis und die vorläufige Sitzverteilung in der Hamburgischen Bürgerschaft gibt die Landeswahlleitung am Montag, dem 3. März 2025, bekannt.